Anspruch

Einen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI (Pflegegrad liegt bereits vor) beziehen. Darüber hinaus besteht dieser schon
dann, wenn ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI gestellt wurde (dies kann auch eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sein) und erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht oder der Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erklärt wurde (z.B., wenn eine Klient Hilfe zur Pflege beantragt hat und zuerst geprüft werden muss, ob nicht doch schon eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegt).

In CareCM können Sie den Anspruch hinterlegen, wenn Sie mindestens eine der drei folgenden Dokumentationen vornehmen:

  • eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI beantragt wurde

und/oder

  • ein Pflegegrad dokumentiert wurde (Wert 1 -5)

und/oder

  • der Status Pflegegrad als beantragt dokumentiert wurde

 

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